Vielen Dank.
Sie haben den Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz zum Ausschank von alkoholischen Getränken an die Ortsverwaltung Ailingen gesendet. Wir werden uns bei Ihnen melden.
Ortsverwaltung Ailingen
Sie haben den Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz zum Ausschank von alkoholischen Getränken an die Ortsverwaltung Ailingen gesendet. Wir werden uns bei Ihnen melden.
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