Aktion Gemeinsinn Ailingen

Die Stiftung „Aktion Gemeinsinn Ailingen“ ist darauf ausgerichtet, Ailinger Familien und Menschen in Notlagen zu helfen sowie Ailinger Vereine und Institutionen zu unterstützen. 

Stiftung Ailingen

Immer wieder kommt es durch Krankheit, Unglücks- oder gar Todesfälle bei knappen finanziellen Verhältnissen dazu, dass man sich Notwendiges nicht mehr leisten kann. Sie hilft zum Beispiel, wenn Anschaffungen für Kinder anstehen, eine Haushalts- oder Pflegehilfe benötigt wird oder Beerdigungskosten das Leistungsvermögen der Angehörigen übersteigen sollten. 

Die Stiftung hilft subsidiär, d. h. rechtlich zustehende staatliche Hilfen müssen bereits zur Zahlung angewiesen bzw. abgelehnt sein.

Weiteres Ziel der „Aktion Gemeinsinn Ailingen“ ist die gemeinnützige Förderung und Pflege der Dorfgemeinschaft der Ortschaft Ailingen und ihrer Teilorte.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Einzelfall, pauschale oder laufende Hilfen werden grundsätzlich nicht gewährt. Den Hilfen geht eine Prüfung und Beratung durch die Ortsverwaltung oder Einschaltung anderer Hilfsstellen voraus.

Mildtätige Zwecke

  • Unterstützung behinderter oder pflegebedürftiger Personen
  • Finanzielle Einzelhilfen in akuten Notlagen
  • Unterstützung von Einrichtungen für Familien und zur Kinderbetreuung

Kinder- und Jugendhilfe

  • Unterstützung der offenen Jugendarbeit
  • Geburtstagspräsente für behinderte Kinder
  • Präsente für Neugeborene

Altenhilfe

  • Unterstützung von Seniorenarbeit
  • Präsente und Besuche für Altersjubilare

Brauchtum und Heimatpflege

  • Unterstützung von Veranstaltungen und Einrichtungen der Heimatpflege, der Geschichte und des Brauchtums 
  • Förderung sozialer Aktivitäten für die Dorfgemeinschaft

Kunst und Kultur

Bildung und Erziehung

  • Unterstützung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Familientreffs 
  • Förderung von Kinder- und Jugendarbeit von Institutionen und Gruppierungen 
  • Unterstützung von Schülerinnen und Schüler, ihre Kompetenzen im Bereich Wissenschaft und Forschung zu entfalten

Toleranz

  • Unterstützung von Projekten, die die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens stärken

Naturschutz und Landschaftspflege 

  • Förderung von Projekten des Umweltschutzes 
  • Unterstützung von Projekten des Klimaschutzes einschließlich des Hochwasserschutzes

Bürgerschaftlichen Engagement

  • Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte
  • Zuschuss zur Anschaffung eines Treppenlifts für einen Schwerstbehinderten
  • Zuschuss zur Anschaffung von Schulmitteln der Kinder nach einem Wohnungsbrand
  • Überbrückende Familienpflege/Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder Tod einer Mutter
  • Unterstützung bei der Beantragung gesetzlicher Hilfen und Ansprüche
  • Zuschuss zur Durchführung eines Jugendaktionstages
  • Zuschuss zu den Bestattungskosten bei finanzieller Notlage
  • Unterstützung kinderreicher Familien
  • Unterstützung zur Wiedereingliederung von Suchtkranken
  • Unterstützung zur Überbrückung akuter finanzieller Notlagen, zum Beispiel durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit
  • Für ein in Ailingen wohnhaftes neugeborenes Kind erhalten die Eltern einen Gutschein in Höhe von 50 Euro.
  • Außerdem kann für Taufe, Beschneidungsfest, Einschulung, Kommunion, Konfirmation und Firmung ein Zuschuss in Höhe von jeweils 100 Euro beantragt werden. Zuschussberechtigt sind Personen im Leistungsbezug von SGB II bzw. SGB XII sowie ALG I, BAföG und Wohngeld.
  • Ebenso kann mit dem entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis die Kostenübernahme für die Wertmarke Bus und Bahn beantragt werden (Berechtigt: Wohngeld, geringes Einkommen, kein Leistungsbezug von SGV II bzw. SGB XII).
  • Personen im Leistungsbezug von SGB II bzw. SBG XII oder Wohngeldbezug können zudem einen Zuschuss in Höhe von 250 EUR für Bestattungskosten beantragen.

Wie können Sie helfen?

Die Stiftung „Aktion Gemeinsinn Ailingen“ kann sowohl durch Zustiftungen als auch durch Spenden bedacht werden. Während Zustiftungen dem Stiftungsvermögen zufließen und nicht verbraucht werden, schmelzen Spenden ab. Diese können auf Wunsch auch zweckgebunden sein.

Spendenkonten

Bankverbindungen:

Kontoinhaber/ Empfängername: Stadt Friedrichshafen

Sparkasse Bodensee
IBAN DE88 69050001 0020 1050 94  BIC SOLADES1KNZ

Volksbank Bodensee-Oberschwaben
IBAN DE43 6519 1500 0101 1000 00, BIC GENODES1TET

Verwendungszweck: AGA

  • Gründung 1971 anlässlich der 1200-Jahr-Feier der Gemeinde Ailingen
  • Seit 1972 Durchführung von Altennachmittagen
  • Seit 1973 Präsente für Altersjubilare
  • Seit 1974 Geburtstagspräsente für behindere Kinder
  • Seit 1993 Finanzierung der Seniorennachmittage durch die städtische Zeppelin-Stiftung. Mittel werden zusätzlich verwendet für:
    • Unterstützung Behinderter und Schwerkranker
    • Unterstützung in finanziellen Notlagen
    • Unterstützung von Jugend, Familien und Brauchtum
  • Jährliche Spendeneinnahmen und Ausgaben
    • 5.000 – 10.000 Euro
  • Entscheidung über die Mittelverwendung
    • Ortsvorsteher bis 500 Euro
    • Ortschaftsrat über 500 Euro
  • Seit 2007 unselbständige örtliche Gemeindestiftung im Sondervermögen der Stadt Friedrichshafen.
  • Am 22.07.2026 ist die überarbeitete Stiftungssatzung in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Ortsverwaltung Ailingen
Die diskrete Abwicklung und Beratung obliegt, Ortsverwaltung Ailingen, Tel. +49 7541 507-146.

Spendenbescheinigung:

Frau Polina Busch
Tel. +49 7541 507-142