Fünf neue Grünpfeile für abbiegende Radfahrer
Dadurch ist ein schnelleres Rechtsabbiegen möglich. Der Grünpfeil für Radler ist vergleichbar mit dem grünen Pfeil für Autofahrer.
An insgesamt fünf Kreuzungen wurden grüne Pfeile an den Ampeln geprüft, von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und vom Stadtbauamt, Abteilung Verkehrsplanung, umgesetzt. An diesen Ampeln dürfen Radlerinnen und Radler nun legal trotz roter Ampel abbiegen: von der Waggershauser Straße in die Meistershofener Straße, von der Riedleparkstraße in die Keplerstraße, von der Meistershofener Straße in die Ailinger Straße, von der Eberhardstraße in die Paulinenstraße und von der Olgastraße in die Maybachstraße. Bereits seit längerer Zeit ist dies von der Schmidstraße in die Friedrichstraße erlaubt.
Mit dem neuen Verkehrszeichen möchte die Stadt Friedrichshafen das Radfahren noch attraktiver gestalten. An Ampeln mit einem Grünpfeil dürfen die Radlerinnen und Radler bei Rot rechts abbiegen. Voraussetzung ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
An den ausgewählten Standorten mit dem Grünpfeil ist gewährleistet, dass rechtsabbiegende Radfahrerinnen und Radfahrer, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie andere Fahrzeuge ausreichend sehen können. Die Radler müssen trotz des Grünpfeiles beim Rechtsabbiegen, Fußgängern Vorrang gewähren und auf den sonstigen Verkehr achten.