Regeln für ein sicheres und friedliches Seehasenfest
Als eines der größten Kinder- und Heimatfeste Süddeutschlands mit rund 150.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr stellt das Seehasenfest hohe Anforderungen an Organisation und Sicherheit. Im Sinne eines geordneten und sicheren Miteinanders gilt auf dem Seehasenfest seit 2025 eine eigene Polizeiverordnung.
Die Polizeiverordnung definiert verbindliche Regeln für die Festbeschicker wie auch für die Gäste. Auf dem Festgelände ist das Mitführen von alkoholischen Getränken, Glasflaschen, Tieren sowie rollenden Fortbewegungsmitteln wie Bollerwagen oder Rollern untersagt. Ausnahmen gelten bei Glasbehältnissen für Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter sowie für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren.
Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird beim Seehasenfest weiter gestärkt: Kinder unter 14 Jahren dürfen sich ab 20 Uhr nur noch in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Festgelände aufhalten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt diese Regelung ab Mitternacht.
Verstöße gegen die Regelungen können mit einem Platzverweis oder einem Bußgeld geahndet werden. Ziel ist es, allen Besucherinnen und Besuchern ein sicheres, entspanntes und unbeschwertes Fest zu ermöglichen.
Die vollständige Polizeiverordnung sowie alle weiteren Informationen zum Seehasenfest sind online unter www.seehasenfest.de.