Ortschaftsrat Ailingen tagte am 4. Dezember
In seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 standen unter anderem die Neukalkulation der Marktgebührensatzung zur Vorberatung an, ebenso der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (BPlan) “Ortsmitte Ailingen”. Außerdem wurden die Benutzungsentgelte für die Rotach-Halle und das Gemeindehaus Berg aus steuerlichen Gründen angepasst.
Ortsvorsteher Lipp berichtete über verschiedene Veranstaltungen wie den großartigen Vortrag über Leonie Fürst, die Jagdgenossenschaftsversammlung Ailingen-Raderach, der Einweihung der Trockenmauer am Panoramaobstgarten Berg sowie über die Verleihung des Ailinger Ehrenbriefs an Ursula Engel.
Frau Schömer, stellvertretende Amtsleiterin des städtischen Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (BSO) stellte die Neukalkulation der Marktgebühren vor. Die letzte Gebührenanpassung fand 2014 bzw. 2016 statt, veränderte Rahmenbedingungen wie z.B. gestiegene Sach- und Stromkosten machten eine Neukalkulation notwendig. Die Jahresgebühr für einen Dauerstandplatz auf dem Wochenmarkt Ailingen soll sich je lfd. Meter um 7% von 20,50 Euro auf 22 Euro erhöhen, bei nicht ständiger Platzbenutzung für jeden lfd. Meter je Markttag von 1 Euro auf 1,50 Euro.
Anschließend wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ortsmitte Ailingen vorgestellt. Grundlage für den Aufstellungsbeschluss sei der Rahmenplan, der 2019 erarbeitet wurde. Dort wurden Ziele und Maßnahmen für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung definiert – ein wichtiges Ziel war die Stärkung des Ortskerns als Versorgungsbereich. Adam Rosol, neuer Amtsleiter des städtischen Amtes für Stadtplanung und Umwelt, und sein Mitarbeiter Moritz Weber erläuterten, dass die Notwendigkeit einer städtebaulichen Steuerung der Bautätigkeit im bislang unbeplanten Innenbereich, wie aber auch die Verdichtung und ein zeitgemäßes Festsetzungskonzept zur sicheren Lenkung der städtebaulichen Entwicklung der Ortsmitte, nun Inhalt der Planaufstellung sei. Nach dem Aufstellungsbeschluss werde ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt sowie eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit. Eine Bürgerveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist angedacht.
Nach der Vorstellung von acht Baugesuchen stimmte das Gremium den neuen Benutzungsentgelten für die Rotach-Halle und das Gemeindehaus Berg zu. Die Anpassung war aus steuerlichen Gründen notwendig geworden.
Das Beschlussprotokoll sowie alle weiteren Informationen sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de einsehbar.