Dienstag, 07. Juli 2026

Obst ernten ausdrücklich erlaubt

Äpfel, Birnen und Zwetschgen werden in den kommenden Wochen wieder reif und können an vielen Stellen im Stadtgebiet Friedrichshafen kostenlos für den Eigenbedarf geerntet werden. 

Bäume auf grüner Wiese
Im Sortengarten „Lipbach“ nördlich des Klufterner Friedhofs darf Obst gepflückt werden.

In der Karte auf der Internetseite www.mundraub.org sind zahlreiche zur Nutzung freigegebene Einzelbäume und Streuobstwiesen verzeichnet – darunter auch Flächen im Eigentum der Stadt Friedrichshafen. Auf diese Weise kann heimisches Obst sinnvoll verbraucht werden, anstatt es auf dem Boden verfaulen zu lassen. 

Wer Obst pflücken möchte, sollte daher vorab prüfen, ob die Fläche zur Nutzung freigegeben ist. Nicht von jedem Obstbaum dürfen Früchte geerntet werden. Private Obstplantagen und bewirtschaftete Streuobstwiesen sind Eigentum ihrer Besitzer und dürfen nur mit deren Zustimmung genutzt werden. Um die Orientierung draußen zu erleichtern, werden einige Flächen zusätzlich mit grünen Schildern „Mundraub erlaubt“ oder roten Schildern „Mundraub verboten“ gekennzeichnet.

Bei der Ernte sind einige Regeln zu beachten: Geerntet werden dürfen ausschließlich haushaltsübliche Mengen für den Eigenbedarf. Eigentums- und Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten. Die Bäume dürfen nicht beschädigt werden – Äste dürfen weder abgebrochen, noch Bäume geschüttelt oder erklettert werden. Obst, das auf dem Boden um den Baum herum liegt, darf gesammelt werden. Das Betreten der Flächen und die Ernte erfolgen auf eigene Gefahr. Außerdem gilt: Natur und Umwelt schonen, Hunde an der Leine führen sowie Müll und Hundekot wieder mitnehmen.

Weitere Informationen sowie die Standorte der freigegebenen Obstbäume und Streuobstwiesen finden Sie auf www.mundraub.org.

Für Fragen stehen die Mitarbeitenden der die Abteilung für Landschaftsplanung und Umwelt der Stadt Friedrichshafen unter zur Verfügung.