Lärmaktionsplan Stufe 4: Tempo 30 wird umgesetzt
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat im Oktober 2025 den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beschlossen, um die anhaltend hohe Lärmbelastung durch den Fahrzeugverkehr in verschiedenen Straßen zu reduzieren. Die Umsetzung der Tempo-30-Regelung erfolgt in den nächsten Wochen.

Der Lärmaktionsplan sieht zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Diese umfassen unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Straßenabschnitten sowie begleitende verkehrslenkende Maßnahmen. Auf ausgewählten Straßen wird Tempo 30 künftig ganztägig oder nachts gelten. In einem ersten Schritt wurden unmittelbar nach Beschluss des Lärmaktionsplans zum Beispiel in Unterraderach und Schnetzenhausen erste Maßnahmen umgesetzt.
Jetzt folgen weitere Strecken, die eng mit dem Stadtverkehr abgestimmt wurden.
„Die Maßnahmen des neuen Lärmaktionsplans schaffen eine spürbare Entlastung für viele Menschen in Friedrichshafen, damit setzen wir den Beschluss des Gemeinderats konsequent um“, so Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.
Wo gilt bald Tempo 30?
Nachfolgend eine Übersicht, in den nächsten Wochen Tempo 30 zusätzlich zu den bestehenden Regelungen umgesetzt wird:
Paulinenstraße zwischen der Eckenerstraße und der Eberhardstraße sowie der Eberhardstraße bis zur Ravensburger Straße (B 30). (Umsetzung ganztags, ab Mai 2026)
Ravensburger Straße zwischen der Abzweigung Länderöschstraße und dem Ortseingang und Ortsausgang. (Umsetzung ganztags, ab Mai 2026)
Eckenerstraße zwischen der Montfortstraße und Untereschstraße; (Umsetzung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, ab Mai 2026)
Brochenzeller Straße zwischen Waltenweiler Straße und dem Ortsein- und Ortsausgang. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Rotachstraße von der Teuringer Straße bis zum Ortsein- bzw. Ortsausgang. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Flugplatzstraße zwischen Ehlersstraße und Barbarossastraße. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Teuringer Straße vom Ortsein- und Ortsausgang Süd und zusätzlich zwischen der Rotachstraße und der Straße „Alter Weinberg“. (Umsetzung nachts, ab April 2026)
An der Steige zwischen der Grötzelstraße bis zur Dekan-Rogg-Straße; Grötzelstraße zwischen der Dekan-Rogg-Straße und der Berger Straße. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Dekan-Rogg-Straße zwischen Dekan-Rogg-Straße 2 und Grötzelstraße (30 km/h ganztags); zwischen Teuringer Straße und Straße „Alter Weinberg“ (30 km/h nachts); An der Steige und Dekan-Rogg-Straße (30 km/h ganztags); (Umsetzung im April 2026)
Jettenhauser Straße / Waldstraße zwischen Ortsein- / Ortsausgang und Alamannenweg. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Colsmanstraße zwischen Waggerhauser Straße und Rampe B 31. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Riedleparkstraße wird auf der gesamten Länge Zone 30 und Tempo 30 ganztags wegen Lärmaktionsplan im Zusammenhang mit der Umwidmung der Straße zum 1. April 2026. (Umsetzung April bis Mai 2026)
Waggershauser Straße zwischen Sonnenbergstraße und Werthmannstraße sowie Jettenhauser Straße und Teuringer Straße. (Umsetzung nachts, ab April 2026)
Henri-Dunant-Straße zwischen von der Sonnenbergstraße bis zur Stettiner Straße. (Umsetzung nachts, ab April 2026)
Barbarossastraße von der Flugplatzstraße bis zur Ravensburger Straße. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Mühlöschstraße von der Ailinger Straße bis zur Ehlersstraße. (Umsetzung nachts, ab April 2026)
Eberhardstraße zwischen Paulinenstraße (B 30) und Hans-Böckler-Straße. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Eugenstraße zwischen Werastraße und Olgastraße (Umsetzung ganztags und Zone 30, ab April bis Mai 2026); gesamtes Gebiet Hofen (Olgastraße, Werastraße, Eugenstraße); Beschilderung wird nach der Umwidmung ab 1. April 2026 angepasst (Kombination aus 30 km/h und Zone 30) (Umsetzung im April 2026)
Goethestraße zwischen Ailinger Straße und Schwabstraße. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Ehlersstraße von der Ailinger Straße bis zur Hadwigstraße und von der Hadwigstraße bis zur Flugplatzstraße. (Umsetzung ganztags, ab April 2026)
Die Maßnahmen in der Paulinenstraße zwischen Eckenerstraße und Eberhardstraße sowie von der Eberhardstraße bis zur Ravensburger Straße, in der Ravensburger Straße zwischen der Länderöschstraße und dem Ortseingang/-Ortsausgang Friedrichshafen und in der Eckenerstraße zwischen der Montfortstraße und Untereschstraße werden voraussichtlich im Mai erfolgen. Zunächst müssen die Ampeln für eine „grüne Welle“ angepasst werden. Die übrigen Maßnahmen werden in den nächsten Wochen umgesetzt.
In einem weiteren Schritt sollen im Anschluss an den Fahrplanwechsel des Stadtverkehrs gegebenenfalls weitere im Lärmaktionsplan festgelegte Strecken folgen.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan unter www.lap.friedrichshafen.de.