Montag, 28. September 2026

Baum- und Heckenschnitte ab Oktober

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, Sträucher und Hecken vom 1. März bis 30. September grundsätzlich nicht gerodet oder radikal zurückgeschnitten werden. Ab 1. Oktober bis 28. Februar dürfen diese Arbeiten unter Beachtung der Häfler Baumschutzsatzung wieder durchgeführt werden.

Zum Schutz der Lebensräume und Brutplätze zahlreicher Tiere dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und weitere Gehölze gemäß Bundesnaturschutzgesetz zwischen 1. März und 30. September grundsätzlich nicht gefällt, gerodet oder radikal zurückgeschnitten werden. Ab 1. Oktober bis 28. Februar dürfen die genannten Arbeiten unter Beachtung der Baumschutzsatzung wieder durchgeführt werden.

Einschränkungen durch Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung dient dem umfangreichen Schutz und Erhalt des Baumbestandes der Stadt Friedrichshafen. Sie gilt grundsätzlich für Privatpersonen, Firmen und städtische Liegenschaften in bestimmten Bereichen im Stadtgebiet. Ein Übersichtsplan ist online unter www.friedrichshafen.de/baumschutz.

Geschützt sind Laubbäume, Eiben, Mammutbäume und Kiefern ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter, gemessen in ein Meter Höhe. Stehen mindestens fünf Bäume als Gruppe zusammen, sind diese ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter geschützt. Mehrstämmige Bäumen sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe misst.

Geschützte Bäume dürfen nicht gefällt, beschädigt oder in ihrer typischen Erscheinungsform verändert werden. Erlaubt sind lediglich fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen wie das Zurückschneiden aus Gründen der Verkehrssicherheit, unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr oder das Belüften und Bewässern des Wurzelwerks.

Ausnahmen sind möglich, wenn von den Bäumen eine Gefahr ausgeht, der Abstand zwischen Baum und Wohngebäude 2,50 Meter und weniger beträgt oder eine baurechtlich zulässige Nutzung ansonsten nicht verwirklicht werden kann. Darf ein Baum gefällt werden, muss in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.

Fragen zum Baumschutz und zu Anträgen auf Befreiung werden vom Stadtbauamt, Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe per E-Mail an  sowie unter der Telefonnummer 07541 203-4312 beantwortet.

Für Fragen und weitere Informationen zum Gehölzschnitt steht die Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt der Stadt Friedrichshafen per E-Mail an zur Verfügung.