OB Brand: Losverfahren ist ungerecht & inakzeptabel
OB Brand: „Losverfahren für Fördermittel Ganztagsbetreuung ist ungerecht und inakzeptabel“
Das Land Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Fördermittel für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ab 2026 per Los unter den Städten und Gemeinden verteilt werden sollen. „Das ist ungerecht und inakzeptabel“, urteilt Andreas Brand, Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern, der stufenweise umgesetzt werden soll: Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch dann auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Kinder der ersten bis vierten Klasse das Recht auf Ganztagesbetreuung. So sieht es das Ganztagsförderungsgesetz vor.
„Wir wollen diesen Anspruch auch in Friedrichshafen erfüllen“, betont Oberbürgermeister Andreas Brand. „Aber der Haken daran ist: Bund und Land machen die Vorgaben und schaffen Rechtsansprüche, beteiligen sich aber mal wieder nicht ausreichend an der Finanzierung.“ Der Bund stellt dem Land Baden-Württemberg 386 Millionen Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung – viel zu wenig, um den Bedarf vor Ort abzudecken. Laut Städtetag Baden-Württemberg übersteigen die Anträge der Städte und Gemeinden diese Summe um ein Vielfaches. Deshalb will das Kultusministerium Baden-Württemberg über die Anträge jetzt im Losverfahren entscheiden.
„Das ist eine Ohrfeige für die Städte und Gemeinden, die den Rechtsanspruch umsetzen müssen – und diesen eben nicht verlosen können“, so OB Brand. „Die Kinder in Friedrichshafen, Ulm und Karlsruhe haben alle den gleichen Anspruch. Dass nun das Losglück entscheiden soll, ob die Städte und Gemeinden dafür die notwendigen Fördergelder bekommen, ist verantwortungslos gegenüber allen Beteiligten, gegenüber den Kommunen genauso wie gegenüber den Familien.“
Dass die 3,5 Milliarden Euro Fördermittel des Bundes für Investitionen nicht ausreichen würden, zeichnete sich bereits im Vorfeld ab. In Baden-Württemberg stehen für mehr als 2.000 Grundschulen lediglich 390 Millionen Euro bereit – nicht einmal 200.000 Euro pro Schule. Bis zum Stichtag am 22. April 2024 waren die Kommunen aufgefordert, Anträge einzureichen. Friedrichshafen hat zwei Anträge in einer Höhe von insgesamt 3,7 Millionen Euro gestellt für die Albert-Merglen-Schule am neuen Standort und die Grundschule Kluftern.
„Beim Thema Ganztagsbetreuung geht es auch um Chancen- und Bildungsgerechtigkeit“, führt OB Brand in einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten der Region, Martin Hahn (Bündnis 90/Die Grünen, Bodenseekreis) und August Schuler (CDU, Ravensburg) aus. „Auch deshalb erwarte ich von der Landesregierung eine statistisch objektive und fundiert nachvollziehbare Verteilung der Mittel auf die Antragssteller.“
Das nun angestrebte Losverfahren führe aber zu einer willkürlichen Förderung. Brand fordert: „Wenn das Land den Ganztag möchte, muss das Land auch die Rahmenbedingungen dazu schaffen und die Kommunen dabei faktisch unterstützen; und dies geht weit über eine willkürliche Lostrommel hinaus. Das Losverfahren ist ein bildungspolitischer Offenbarungseid der grün-schwarzen Landesregierung. In 32 Berufsjahren als Bürgermeister habe ich ein solches Zuschussverfahren noch nicht erlebt.“ Die beiden Abgeordneten fordert OB Brand daher auf, sich auch im Sinne ihrer Wahlkreise für ein planbares, sinnvolles und gerechtes Verteilungsverfahren stark zu machen.